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Ihre Suche nach lötiges gold
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Rang | Fundstelle | |
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4% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Feinbis Feindliche Handlungen |
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abzusehen. Früher nannte man
in Deutschland die Feinheit beim Golde auch wohl
Karatigkeit, beim Silber Lötigkeit, weil man
sich zur Bestimmung derselben der Teilgrößen der
Münzgewicktseinheit, der Mark, bediente, welche
für Gold in 24Karat k. 12
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3% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Feinbrennenbis Feingehalt |
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Tausendteile Gold oder Silber kommen 2 Tausendteile des geringern Metalls. Früher gebrauchte man hierfür die Bezeichnung Karätigkeit bei Gold und Lötigkeit bei Silber. Bei Gold drückte man den F. in 1/24 (Karaten) aus, nannte z. B. einen Gegenstand, der zu
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3% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0322,
von Löwenritterbis Lower Norwood |
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Goldenen Löwen, vom Landgrafen Friedrich II. von Hessen-Cassel 14. Aug. 1770 gestiftet, bestand in einer Klasse, bis er 1. Jan. 1818 vom Kurfürsten Wilhelm I. auf vier Klassen erweitert wurde. Die Rückwandlung in die ursprüngliche eine Klasse erfolgte
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3% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0920,
von Losurteilbis Lot |
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. = 50 g; in Österreich und Bayern das L. des dortigen Pfundes = 17,5 g. Die Bezeichnung Neulot für 10 g wurde 1884 gesetzlich aufgehoben. In den Vereinigten Staaten ist L. eine Feldfläche von 80 Acres. L. war auch ein kleines Gold-, Silber
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3% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0260,
Mark (Grenze etc., deutsche Grafschaft, Fluß, Personenname) |
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260
Mark (Grenze etc., deutsche Grafschaft, Fluß, Personenname).
ist eine M. reinen, unvermischten Goldes oder Silbers, die rauhe M. eine M. legierten Edelmetalls. Bei der letztern wird der verschiedenartige Markteil des Edelmetalls
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0453,
von Landfriedensbruchbis Landgericht |
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, auch eine früher erlaubte Fehde, für Landfriedensbruch und belegte sie mit einer Strafe von 2000 Mark lötigen Goldes; die andern Verbrechen und Vergehen blieben der Kriminalgerichtsordnung vorbehalten. Der L. von 1548 erklärte auch jede
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2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0304,
von Losungsrechtbis Lot (Gewicht) |
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aufgehoben. Das L. (als 1/32 Pfd.) war allgemein in 4 Quentchen (Quint, Quintel) eingeteilt.
Als Gold-, Silber- und Münzgewicht war das L. 1/16 der Mark (s. d.). Außerdem war früher das L. Probiergewicht (s. d.) für Silber, wobei man das Gesamtgewicht
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